Wechsel von Oberschule an Gymnasium

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

der Übergang von der Oberschule an ein allgemeinbildendes Gymnasium ist im Sächsischen Schulgesetz, in der Schulordnung Oberschulen und Abendoberschulen und in der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung geregelt. 
Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist ein Übergang nach jeder Klassenstufe am Ende des Schuljahres möglich.

Für die Klassenstufe 5/6 benötigte Leistungen auf dem Endjahreszeugnis:

  • Durchschnitt der Noten in D, Ma, En 2,0 oder besser und Leistung in den einzelnen Fächern nicht schlechter als Note 3
  • Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5

In der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung wird außerdem festgelegt, dass ein Schüler nicht nur die oben genannten Leistungen vorweisen muss, sondern dass

"das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers sowie die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seiner Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird."

Den Wechselantrag erhalten Sie an der Oberschule und müssen diesen fristgerecht am Gymnasium Ihrer Wahl abgeben.