Hausordnung

  1. Allgemeines
    1. Jeder verpflichtet sich, das Inventar, die Unterrichtsräume, Flure, Treppen, Sanitäreinrichtungen und die Außenanlagen zu schonen und sauber zu halten.
    2. Mutwillige Zerstörungen, Schmierereien und illegale Graffiti werden zur Anzeige gebracht.
    3. Das Tragen von Kopfbedeckungen – außer aus religiösen Gründen – ist im Schulhaus nicht gestattet.
    4. Schulfremde Personen haben sich umgehend im Sekretariat anzumelden.
    5. Die Schülerinnen und Schüler haben den Anweisungen der Lehrkräfte bzw. beauftragter Personen zu folgen.
    6. Das Mitbringen von Alkohol, Drogen, Waffen, Messer, Energydrinks und Zigaretten ist untersagt.
    7. Das Mitführen von jugendgefährdenden Materialien und das Tragen von verfassungsfeindlichen politischen Symbolen und Marken sind verboten.
    8. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden.
  2. Unterricht
    1. Die Unterrichtsstunde beginnt pünktlich zu den festgelegten Zeiten und wird durch die Lehrkraft beendet.
    2. Der Arbeitsplatz und der Unterrichtsraum werden im ordentlichen Zustand verlassen (Tafel, Stühle, Müll).
    3. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt. Der Ordnungsdienst sorgt für Sauberkeit im Raum (Kehren, Tafel abwischen, Wasser wechseln).  Die Lehrkraft achtet darauf, dass die Fenster geschlossen sind, und schließt das Zimmer ab.
    4. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, zum vereinbarten Termin versäumte Klassenarbeiten und andere Leistungsnachweise nachzuholen.
    5. Die Mitteilung an die Schulleitung über Nichterscheinen einer Lehrkraft erfolgt zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn durch den Klassensprecher.
  3. Pausen
    1. Der nächste Unterrichtsraum ist rechtzeitig aufzusuchen. (Jacken sind an den Garderoben aufzuhängen!).
    2. Rechtzeitig vor Stundenbeginn nimmt jede Schülerin und jeder Schüler seinen Platz ein und legt alle für den Unterricht benötigten Materialien bereit.
    3. Während der großen Pausen ist der Aufenthalt auf dem Schulhof für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.
    4. Bei schlechten Witterungsbedingungen wird durch ein besonderes Klingelzeichen die Hauspause angezeigt.
  4. Nutzung digitaler Geräte
    1. Das Betreiben digitaler Geräte ist auf dem Schulgelände, mit Ausnahme der Informationsbeschaffung nach Zustimmung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers, untersagt.
    2. Die Geräte befinden sich während des Unterrichts grundsätzlich in ausgeschaltetem Zustand in der Schultasche.
    3. Das Aufladen dieser Geräte ist im Schulhaus nicht gestattet.
    4. Das Fotografieren bzw. Filmen von Personen oder das Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes im Unterricht ist ein Straftatbestand nach § 201 StGB und damit verboten.
  5. Speiseraum
    1. Der Speiseraum dient nur zur Einnahme des Essens, elektronische Geräte werden nicht benutzt.
    2. Es wird auf Ordnung und eine angemessene Esskultur geachtet.
  6. Krankheit
    1. Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig den Unterricht (Lehrkräfte entscheiden), erfolgt ein Eintrag im Klassenbuch und die Abmeldung im Sekretariat, die betroffenen Schülerinnen oder Schüler müssen durch ihre Eltern abgeholt werden.

Für die Fachunterrichtsräume und die Sportstätten gelten weitere fachspezifische Regelungen.

Bei Ausbruch eines Feuers, einer Bombendrohung oder im Fall eines Amoklaufes oder anderer, das Leben oder die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefährdender Ereignisse tritt der Alarmplan in Kraft.

Stand nach Schulkonferenzbeschluss vom 17.04.2023