Der Übergang von der Oberschule an ein allgemeinbildendes Gymnasium ist im Sächsischen Schulgesetz, in der Schulordnung Oberschulen und Abendoberschulen und in der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung geregelt.
Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist ein Übergang nach jeder Klassenstufe am Ende des Schuljahres möglich.
Für die Klassenstufe 5/6 benötigte Leistungen auf dem Endjahreszeugnis:
- Durchschnitt der Noten in D, Ma, En 2,0 oder besser und Leistung in den einzelnen Fächern nicht schlechter als Note 3
- Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5
Nach den Klassenstufen 7, 8 und 9 kann eine Schülerin/ein Schüler an ein allgemeinbildendes Gymnasium wechseln, wenn
- der Durchschnitt der Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch besser als 2,0 und
- der Durchschnitt in allen anderen Fächern ebenfalls besser als 2,0 ist.
Eine Aufnahme an ein allgemeinbidendes Gymnasium nach Klassenstufe 10 ist möglich, wenn
- der Durchschnitt der in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 10 erreichten Noten sowie der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist und
- sie oder er die Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses bestanden hat.
Sie oder er wird auch dann aufgenommen, wenn sie oder er die Anforderungen mit dem Abschlusszeugnis der Oberschule erfüllt.
In der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung wird außerdem festgelegt, dass ein Schüler nicht nur die oben genannten Leistungen vorweisen muss, sondern dass
"das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers sowie die Art und Ausprägung seiner schulischen Leistungen und seiner Entwicklung erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums voraussichtlich entsprechen wird."
Den Wechselantrag erhalten Sie an der Oberschule und müssen diesen fristgerecht am Gymnasium Ihrer Wahl abgeben.
